Westdeutschland/Herne. Etwa 500 Gemeinde- und Bezirksvorsteher sowie ihre Stellvertreter kamen am Sonntag, 15. September 2019, zum Vorstehertag 2019 in die neuapostolische Kirche Herne-Wanne-Eickel.
Den Auftakt der eintägigen Veranstaltung bildete der Gottesdienst am Sonntagmorgen mit Bezirksapostel Rainer Storck. Ordnung und Liebe als zwei göttliche Prinzipien standen im Zentrum der Predigt. Grundlage für die Predigt war ein Bibelwort aus dem Johannesevangelium: „Darin wird jedermann erkennen, dass ihr meine Jünger seid, wenn ihr Liebe untereinander habt.“ (Johannes 13, 35).
Ein Gärtner geht im Garten
Der Bezirksapostel nahm zu Beginn seiner Predigt Bezug auf das vom Männerchor vorgetragene Kinderlied „Ein Gärtner geht im Garten“: Jeder sei ein Unikat in diesem großen Arbeitsfeld einer Gemeinde, einem Garten zu vergleichen.
Aus aller Vielfalt der persönlichen Prägungen und unterschiedlichen Ausführungen der Aufgaben der Gemeinde- und Bezirksvorsteher gelte aber eines: „Jeder von euch ist gleich wichtig und jedem von euch wendet sich Jesus, der Gärtner, zu. Sein einziges Bemühen ist zu helfen und zu unterstützen.“
Wir sind hier und du bist hier
Gottes Gegenwart inmitten der Gemeinde gebe ein gutes Gefühl, so ein Anfangsgedanke des Bezirksapostels. „Doch wie nehmen wir Gott wahr?“ fügte er die Frage an. Der Katechismus sage dazu, dass Gott sich in seinen Offenbarungen wahrnehmen lasse. Zwei Prinzipien seien dabei durchgängig: Gott als ein Gott der Ordnung und Gott als ein Gott der Liebe.
In der Schöpfungsgeschichte komme der ordnende Gott zur Entfaltung. Auch in der Gesetzgebung auf dem Berg Sinai gebe Gott Ordnungen vor, die das Verhältnis zwischen ihm und den Menschen und den Menschen untereinander regeln, nannte der Bezirksapostel zwei Beispiele für die Sicht auf einen Gott der Ordnung.
Das zweite Prinzip göttlichen Wesens trete mit der Menschwerdung Gottes durch Jesus Christus mit Macht hervor, so richtete er den Blick auf Gott als die Liebe.
Ordnung und Liebe
„Wir brauchen diese beiden Prinzipien in der Kirche und in der Gemeinde“, projizierte der Bezirksapostel seine Ausführungen auf die praktische Gemeindearbeit. Die Frage sei nun: „Wie gehen wir in der Gemeinde damit um, wenn diese beiden Prinzipien im Widerstreit zu stehen scheinen?“
Mit einigen Beispielen aus dem Wirken Jesu gab der Bezirksapostel Antworten auf diese Frage. Ausgegrenzten nachzugehen und sie in die Gemeinschaft zurückzuführen am Beispiel der Aussätzigen; Verletzungen, die möglicherweise viele Jahre zurückliegen, zu überwinden und miteinander ins Gespräch zu kommen am Beispiel der Samariterin; Versöhnungs- und Vergebungsbereitschaft am Beispiel der Ehebrecherin.
„Und nach dem Versagen des Petrus hat der Gottessohn keine Abmahnung oder gar eine fristlose Kündigung ausgesprochen, sondern den Umgang mit Petrus allein auf die Liebe reduziert“, nannte Bezirksapostel Storck ein weiteres Beispiel.
Das Gesetz erfüllen
Dem Beispiel Jesu zu folgen, wenn es um Fragen der Ordnung in den Gemeinden, um Fragen der gesellschaftlichen Ordnung oder der Kirchenordnung gehe, bedeute aber stets, wie Jesus es selbst gesagt hat: „Ihr sollt nicht meinen, dass ich gekommen bin, das Gesetz oder die Propheten aufzulösen; ich bin nicht gekommen aufzulösen, sondern zu erfüllen.“ (Matthäus 5 ,17)
„Dann sind wir Jünger Jesu, weil wir Liebe untereinander haben“ endete der Bezirksapostel seine Predigt.
Predigtzugaben
Zu weiteren Predigtbeiträgen bat der Bezirksapostel den Alsdorfer Gemeindevorsteher Priester Simon Dietz, den Bezirksvorsteher des Bezirks Rheinpfalz, Bezirksältester Stefan Weber, und Apostel Jens Lindemann (Apostelbereich Ost) an den Altar.
Apostel Thorsten Zisowski (Apostelbereich Nordwest) wandte sich zur Vorbereitung auf das Heilige Abendmahl für die Entschlafenen an die Gemeinde.
Dank für Loyalität und Einsatz
Zum ersten Mal nach der im Februar 2018 erfolgten Fusion der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen mit der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland waren alle Vorsteher der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland zu einem Vorstehertag versammelt. Der Bezirksapostel bedankte sich bei seinen Mitarbeitern für ihren Dienst und ihre Loyalität, und hob dabei ihren ehrenamtlichen und unermüdlichen Einsatz hervor.
Westdeutschland/Herne. Mit Aspekten zur Kirchenstrategie im Hinblick auf die Kirche im Jahr 2030 beschäftigten sich die Leiter der rund 500 Gemeinden und 41 Bezirke der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland am Nachmittag des Vorstehertags 2019. Bereits am Vormittag hatte Bezirksapostel Rainer Storck den Vorstehertag mit einem Gottesdienst eröffnet.
Der Bezirksapostel informierte seine Mitarbeiter in den Bezirken und Gemeinden in einem Vortrag über einige Positionen der Leitlinie zur Kirchenstrategie, die von der Kirchenleitung erarbeitet und durch den Landesvorstand Westdeutschland Anfang 2019 verabschiedet wurde. Außerdem nahm er Stellung zu Fragen aus dem Kreis der Gemeinde- und Bezirksleiter.
Vision und Mission
Die Kirchenstrategie der Kirchenleitung solle langfristig die Umsetzung der Vision und Mission der Neuapostolischen Kirche, wie sie im Katechismus genannt ist, auch für die Neuapostolische Kirche Westdeutschland gewährleisten, so beschrieb Bezirksapostel Storck den großen Rahmen. Es gelte, Gemeinden zu stärken, Seelsorge zu stärken und die Zukunft zu gestalten.
Insgesamt elf Handlungsfelder betrachte das Strategiepapier. Zu jedem Handlungsfeld seien Entwicklungsprognosen mit kirchlich beeinflussbaren und kirchlich nicht beeinflussbaren Faktoren erstellt und jeweils angestrebte Ziele formuliert worden, erläuterte der Bezirksapostel die Struktur. Zur Erreichung der Ziele seien Maßnahmen und Konzepte mit Bezug zu den kirchlich beeinflussbaren Faktoren entwickelt oder vorhandene Konzepte entsprechend angepasst worden.
Handlungsfelder Seelsorge und Gemeindeführung
Auf einige der elf Handlungsfelder der Kirchenstrategie mit besonders starkem Bezug zu der Tätigkeit der Gemeindevorsteher ging der Bezirksapostel in seinem Vortrag näher ein. Dazu zählten die Handlungsfelder Seelsorge, Gemeindeführung, Gemeindeentwicklung und Bezirksentwicklung.
„Schwerpunkt der Arbeit in der Gemeinde ist die Seelsorge“, räumte der Bezirksapostel diesem Handlungsfeld eine hohe Priorität ein. Allerdings könne der Gemeindevorsteher in der Regel nicht selbst alle Gemeindemitglieder regelmäßig besuchen. „Das ist auch nicht erforderlich, sondern Aufgabe der Priester und Diakone“, so Bezirksapostel Storck.
Neben den besonderen Fällen, die die Seelsorge durch den Gemeindevorsteher erforderten, sei auch die Seelsorge in Trauerfällen eine Aufgabe für den Gemeindevorsteher. Er müsse aber nicht jede Trauerfeier in seiner Gemeinde selbst durchführen.
Bei dem Handlungsfeld Gemeindeführung gehe es vorwiegend um die Anwendung eines zeitgemäßen kooperativen Führungsstils und um die Förderung und Unterstützung der Amtsträger sowie der Schwestern und Brüder bei ihren vielfältigen Diensten in der Gemeinde. Für Amtsträger mit Leitungsfunktion stünden entsprechenden Fortbildungsangebote zum Ausbau ihrer Führungskompetenz zur Verfügung.
Der Bezirksapostel warb dafür, möglichst vielen Gemeindemitgliedern die Möglichkeiten der Mitarbeit und Mitgestaltung einzuräumen. Die Mitwirkung von Glaubensschwestern solle insbesondere in der Musik, den kirchlichen Unterrichten und der speziellen Dienste, wie zum Beispiel der der Trauerbegleitung ausgeschöpft werden.
Handlungsfeld Gemeindeentwicklung
„Zum Handlungsfeld Gemeindeentwicklung zählen alle Maßnahmen, die die Gottesdienste in der Gemeinde attraktiv machen und die Bindung der Gemeindemitglieder an die Gemeinde stärken,“ fasste der Bezirksapostel seine Ausführungen zu diesem Thema zusammen. Das helfe, die Gefahr der inneren Migration zur Passivität zu reduzieren und distanzierte Gemeindemitglieder in die Aktivität zurückzugewinnen.
Ein wesentlicher Aspekt sei auch die Förderung der glaubensbezogenen Kommunikation, um die Gemeindemitglieder zu unterstützen, auch außerhalb der Gemeinde über den neuapostolischen Glauben zu sprechen.
Kirchenstrategische Standortplanung
Zum Thema Gemeindeentwicklung müsse ebenso die kirchenstrategische Standortplanung berücksichtigt werden. Dieser Teil der Kirchenstrategie sei oft schwierig und unangenehm und könne in den Gemeinden durchaus als belastend empfunden werden, räumte der Bezirksapostel ein. Die Standortplanung sei allerdings für die Baukostenplanung unumgänglich und alternativlos.
Die Einschätzung als langfristig nicht bestandssicheres Kirchengebäude ziehe aber nicht zwangsläufig die Aufgabe des Gemeindestandortes nach sich. Notwendig werdende Gemeindezusammenlegungen würden im Rahmen eines festgelegten Prozesses in enger Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden durchgeführt.
Handlungsfeld Bezirksentwicklung
Veränderungen in der Gemeindelandschaft führten langfristig, gemessen an der Anzahl der Gemeinden, zu kleiner werdenden Bezirken. Die hierzu vorgenommenen kirchenstrategischen Überlegungen sähen aber keine neuerliche gebietskirchenweite Bezirksstrukturreform vor. Bei Bedarf sei es vorgesehen, benachbarte Bezirke zusammenzulegen, wobei nach Möglichkeit das Ausgliedern einzelner Gemeinden vermieden werden solle.
Aus Sicht der Belastbarkeit für ehrenamtlich tätige Bezirksvorsteher seien Bezirke mit sieben bis zwölf Gemeinden ideal und gäben grundsätzlich keinen Anlass für Veränderungen.
Bezirksapostel Storck kündigte ein von der Kirchenleitung zu erarbeitendes Konzept zur Bezirksentwicklung an. Geplant sei die Fertigstellung des Gesamtkonzepts mit einem Stufenplan bis Mitte 2020. In der zweiten Jahreshälfte 2020 solle es dann den Bezirksvorstehern vorgestellt werden.
Fragen und Antworten
Fast 40 Fragen hatten die Gemeindeleiter im Vorfeld an die Kirchenleitung gerichtet. Strukturiert und nach Themen sortiert, nahm der Bezirksapostel Stellung zu Fragen aus den Bereichen Amtsverständnis, Glaubenslehre und Gottesdienst.
Der Unterschied zwischen einem ordiniertem Bischof und einem nach dem neuen Amtsverständnis ernannten Bischof war beispielsweise von Interesse. Der Bezirksapostel machte noch einmal klar, dass sowohl der ordinierte als auch der ernannte Bischof ihren Apostel bei der Seelsorge und Leitung der Gemeinden und Bezirke unterstützen und beide somit eine Helferfunktion haben.
Wie steht es um den Wochengottesdienst?
Auch Fragen zum Wochengottesdienst standen auf der Agenda, wie zum Beispiel die Frage nach der Möglichkeit, gemeindeübergreifende Wochengottesdienste zu feiern. Es sei im Einvernehmen mit dem Bezirksvorsteher und dem zuständigen Apostel möglich, benachbarte Gemeinden zum Gottesdienst zusammenzufassen, wenn dies erforderlich erscheint und dadurch der Gottesdienstbesuch nicht verschlechtert werde, lautete die Antwort.
Es werde allerdings daran festgehalten, mit der Gemeinde auch in der Woche zum Gottesdienst zusammenzukommen. Möglichkeiten von Wortgottesdiensten ohne Feier des Heiligen Abendmahls oder das Feiern von Andachten würden geprüft.
Der Vorstehertag endete mit dem Ausblick auf den Zentralgottesdienst am 22. September 2019, der von Alsdorf (Bezirk Aachen) aus via Satellit auf viele Gemeinden in Westdeutschland, Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und den betreuten Gebieten in Europa übertragen wird.
Text und Fotos: Günter Lohsträter
15. September 2019 - Bezirksapostel Rainer Storck führt durch Vorstehertag der Gebietskirche Westdeutschland
15. September 2019
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