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Gesetz- und Verordnungsblatt 4/2018 informiert über Zusammenschluss

 

Düsseldorf/Dortmund. Der Zusammenschluss der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen und der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland ist offiziell: In Ausgabe 4/2018 des Gesetz- und Verordnungsblatts hat die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen die Fusion und Namensänderung bekanntgemacht.

Am 18. Januar 2018 hatte die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland bereits den Zusammenschluss und den weiterhin geltenden Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts schriftlich bestätigt. Die Zuständigkeit des Ministerpräsidenten in Düsseldorf ergibt sich daraus, dass Dortmund als Sitz der Kirche im Bundesland Nordrhein-Westfalen liegt.

In der vierten Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblatts des Jahres 2018 vom 29. Januar informiert die Landesregierung nun offiziell über den Zusammenschluss:

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Zusammenschluss der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen K.d.ö.R. und der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland K.d.ö.R. zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland mit Sitz in Dortmund K.d.ö.R.

Vom 17. Januar 2018

Die Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen K. d. ö. R. und die Neuapostolische Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland K. d. ö. R. haben zum 1. Januar 2018 ihren Zusammenschluss zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland K. d. ö. R. mit Sitz in Dortmund beschlossen. Das gesamte Vermögen der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland K. d. ö. R., einschließlich aller Rechte und Pflichten sowie aller Arbeitsverhältnisse, ist auf die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen K. d. ö. R. übergegangen; deren Name wurde in Neuapostolische Kirche Westdeutschland K. d. ö. R. geändert.

Düsseldorf, den 17. Januar 2018

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

H o l t g r e w e
---------------------------------------------------

Die Staatskanzlei wird nun noch die Regierungen der Bundesländer um gleichlautende Veröffentlichung bitten, in denen die Neuapostolische Kirche Westdeutschland ebenfalls Mitglieder und Gemeinden hat, also Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

In Bayern und Niedersachsen wird die Kirche zudem eine sogenannte Zweitverleihung der Körperschaftsrechte beantragen. Hintergrund ist, dass auch dort einzelne Gemeinden an der Bundeslandgrenze zur Gebietskirche Westdeutschland zählen.

Spendenbescheinigungen werden im Februar zugestellt

Durch den Zusammenschluss verzögert sich in diesem Jahr der Versand der Spendenbescheinigungen um wenige Tage. Die Kirchenverwaltung musste mit der Finanzverwaltung klären, wer Absender der Spendenbescheinigungen ist und welche geänderten Angaben durch die Fusion erforderlich sind. Im Laufe des Monats Februar wird der Versand abgeschlossen sein.

Text: Frank Schuldt

1. Februar 2018

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