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27. Januar 2018 – Verfassung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland einstimmig in Kraft gesetzt

27. Januar 2018 – Verfassung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland einstimmig in Kraft gesetzt

 

Kassel/Westdeutschland. Premiere in der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland: Zum ersten Mal tagte die Landesversammlung. Wichtigster Tagesordnungspunkt am Samstag, den 27. Januar 2018 in Kassel: der Beschluss über die neue Verfassung. Diese wurde einstimmig angenommen.

Zum Jahreswechsel 2017/2018 haben sich die Neuapostolische Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland und die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland zusammengeschlossen. Die beiden Landesversammlungen hatten im Vorfeld über die Fusion mit der Bestätigung des Entwurfs der künftigen Verfassung entschieden. Diese vorläufige Version der Verfassung (wir berichteten) stand nun bei der ersten Landesversammlung zur finalen Beschlussfassung erneut auf der Tagesordnung.

 

Tagungsort Kassel-Nordost

Die Apostel, Bischöfe und Bezirksvorsteher der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland versammelten sich zur Landesversammlung in der Kirche Kassel-Nordost. Begrüßt wurden Sie von Bezirksapostel Rainer Storck, Kirchenpräsident und Leiter der Kirche, sowie von Bezirksapostel Bernd Koberstein.

„Ich spüre in meinem Arbeitsbereich, dass wir uns seit Monaten aufeinander zu bewegen“, sagte Bezirksapostel Koberstein in seinen einleitenden Worten. Dieser Prozess gehe mit der heutigen Landesversammlung auch im formalen Bereich weiter.

Erstes Thema auf der Tagesordnung war die Verfassung. Diese wurde von einer Arbeitsgruppe aus der Verwaltung mit anwaltlicher Beratung erstellt und bereits im November und Dezember 2017 von beiden Landesversammlungen vorläufig beschlossen. Nun setzte die Landesversammlung die Verfassung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland per Beschluss einstimmig zum 27. Januar 2018 in Kraft.

 

Körperschaftsstatus bestätigt

Eberhard Dodt, Leiter der Kirchenverwaltung, und sein Stellvertreter Stephan Wolf berichteten über den aktuellen Stand der Gespräche mit den Landesregierungen über den Zusammenschluss. Am 19. Dezember 2017 hatte Stammapostel Jean-Luc Schneider den Zusammenschluss formal genehmigt. Damit wurden die Beschlüsse der Landesversammlungen rechtskräftig.

Anfang 2018 wurde der Staatskanzlei in Nordrhein-Westfalen die Fusion mitgeteilt. Die Antwort folgte zeitnah: Am 18. Januar bestätigte der Ministerpräsident den Zusammenschluss. Dieser wird in Kürze im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht und auch den Regierungen der Bundesländer Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland mitgeteilt. In allen vier Bundesländern behält die Kirche den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

 

Geschäftsordnung ermöglicht Ausschüsse

Als weiteren Punkt auf der Tagesordnung beschlossen die Delegierten der Landesversammlung über eine Geschäftsordnung für das Verfassungsorgan. Diese existierte bereits seit mehreren Jahren in Nordrhein-Westfalen und ermöglicht der Landesversammlung die Berufung von Gremien, die beispielsweise Fachthemen bearbeiten. So gibt es in Nordrhein-Westfalen seit Jahren ein Finanzgremium aus Fachleuten, welches im Auftrag der Landesversammlung den Jahresabschluss beglietet und prüft. In Absprache mit der Kirchenverwaltung wurden so bereits einige Verbesserungen umgesetzt.

Einstimmig beschloss die Landesversammlung die Geschäftsordnung auch für die neue Gebietskirche.

Abschließend bedankte sich Bezirksapostel Rainer Storck für das Wohlwollen, welches ihm aus den Bezirken in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland bereits entgegengebracht worden sei. „So ein Zusammenschluss ist immer mit Herausforderungen verbunden“, führte der Kirchenpräsident aus. Deshalb sei er sehr dankbar für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

Text: Frank Schuldt
Fotos: Frank Schuldt

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27. Januar 2018

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