HRS/Frankfurt. Im Anschluss an den Gottesdienst, den Bezirksapostel Bernd Koberstein am 10. Dezember 2017 in Marburg feierte, kam die Landesversammlung der Gebietskirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stand die Beratung über eine modifizierte Variante des im November gefassten Beschlusses zur Fusion mit der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen.
Bereits am 11. November 2017 hatte die Landesversammlung dem Beschluss zugestimmt, sich mit der Gebietskirche Nordrhein-Westfalen zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland zusammen zu schließen.
Geänderte Bewertung der steuerlichen Folgen
Angesichts einer aktuellen Entscheidung eines Finanzgerichts, hielten es die steuerlichen Berater der Kirchenleitungen nun jedoch für ratsam, eine Modifizierung des im November 2017 gefassten, aber noch nicht wirksam gewordenen, Beschlusses vorzunehmen.
Durch die geänderte Bewertung der steuerlichen Folgen des Zusammenschlusses hätte ein Risiko bestanden, dass bei der Übertragung nicht kirchlich genutzter und zum Verkauf stehender Kirchengebäude der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen auf die Neuapostolische Kirche Westdeutschland Grunderwerbsteuern anfallen könnten, obwohl sich ja an den objektiven Besitzverhältnissen nichts ändert.
Keine Änderung im Ergebnis
Während bislang vorgesehen war, dass sich die beiden Gebietskirchen zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland zusammenschließen, sieht der modifizierte Beschluss vor, dass die Neuapostolische Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland auf die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen übergeht und diese dann ihren Namen in Neuapostolische Kirche Westdeutschland ändert.
Das Ergebnis bleibe das Gleiche, erklärte Bezirksapostel Koberstein den Entscheidungsträgern. Auch dieser Beschluss führe dazu, dass sich die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen und die Neuapostolische Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland in der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland zusammenschließen.
Einstimmige Entscheidung
Die Landesversammlung hob nach kurzer Beratung den Beschluss vom 11. November 2017 auf und stimmte dem neuen Beschlussvorschlag zu. Bezirksapostel Bernd Koberstein bedankte sich für das Vertrauen.
Der Beschluss der Landesversammlung der Gebietskirche Nordrhein-Westfalen liegt seit dem 1. Dezember 2017 vor.
Nach der gegenseitigen Mitteilung der Beschlüsse durch die Bezirksapostel steht nur noch die Zustimmung des Stammapostels aus, damit der Zusammenschluss wie geplant zum Jahreswechsel vollzogen werden kann.
Quelle: NAK HRS
10. Dezember 2017 - Modifizierter Fusionsbeschluss Gebietskirche Westdeutschland genehmigt (HRS)
10. Dezember 2017
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