Frankfurt/Dortmund. Am 31. Dezember 2017 fusioniert die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen mit Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland (HRS) zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland. Für die neue Gebietskirche wurde eine Verfassung ausgearbeitet. Sie gilt als Entwurf vorläufig ab dem 1. Januar bis zur ersten Landesversammlung der neuen Körperschaft.
Über viele Monate haben die Verwaltungsleiter der beiden Gebietskirchen Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland und Nordrhein-Westfalen im Auftrag der Bezirksapostel eine neue Verfassung erarbeitet. Die jetzige Verfassung der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen (NAK NRW) trat am 28. Februar 1999 nach Beschluss der Landesversammlung in Kraft.
Die neue Verfassung wurde im November 2017 durch die Landesversammlungen der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland und der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen verabschiedet und gilt vom Zeitpunkt des Zusammenschlusses an bis zur ersten Landesversammlung der neuen Körperschaft. Diese soll am 27. Januar 2018 in Kassel stattfinden.
Inhaltliche Anpassungen
Der Text der neuen Verfassung wurde an die Formulierungen im Katechismus angepasst. So hieß es bislang beispielsweise im Vorwort: „Die Neuapostolische Kirche versteht sich als die Kirche Jesu Christi, gleich den ersten apostolischen Gemeinden zur Zeit der ersten Apostel. Die religiöse Grundlage ihrer Lehre ist die Heilige Schrift. Das Ziel der neuapostolischen Glaubenslehre ist die Zubereitung gläubiger Seelen auf die Wiederkunft Christi.“
Die neue Formulierung ist einfacher und verständlicher: „Die Neuapostolische Kirche versteht sich als eine christliche Kirche. Die religiöse Grundlage ihrer Lehre ist die Bibel. Das Ziel der neuapostolischen Glaubenslehre ist die Vorbereitung gläubiger Menschen auf die Wiederkunft Christi.“
Hinweis auf Ursprünge der neuen Gebietskirche
Zudem enthält die neue Verfassung im Vorwort einen Verweis auf die ursprünglichen Entitäten. Schließlich stehen in allen Grundbüchern und anderen Dokumenten noch die Namen der beiden Gebietskirchen Nordrhein-Westfalen und Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland.
Deshalb heißt es in der Verfassung: „Die Neuapostolische Kirche Westdeutschland ist ein Zusammenschluss der bisherigen Gebietskirchen von Nordrhein-Westfalen und Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland.“
An Richtlinien angepasst
In Artikel 2 „Aufgaben“ wurde die Aufgabe der Neuapostolischen Kirche neu formuliert: „Aufgabe der Neuapostolischen Kirche ist es, das Evangelium Jesu Christi zu verkündigen, Sakramente zu spenden und Segenshandlungen durchzuführen sowie Gott Anbetung und Lobpreis darzubringen.“ Bislang war die Formulierung knapper: „Aufgabe der Neuapostolischen Kirche ist es, Gottes Wort und Ordnungen allen Menschen zu verkündigen und die erforderlichen Sakramente zu spenden und Segenshandlungen durchzuführen.“
Viele Formulierungen der Verfassung wurden zudem an Vorgaben und Richtlinien des Stammapostels und der internationalen Kirche angepasst, beispielsweise die Aufgabenbeschreibung der Bezirks- und Gemeindevorsteher in Artikel 3 „Organisation“. Auch heißt es nun in Artikel 5 „Der Stammapostel“: „Die Berufung des Stammapostels ist in den Statuten der Neuapostolische Kirche International geregelt.“
Änderungen beim Landesvorstand
Dem Landesvorstand der Gebietskirche Westdeutschland gehören die Apostel an. Die Bischöfe sind nicht mehr im Landesvorstand vertreten. Das Gremium muss nach der neuen Verfassung mindestens fünf Mitglieder haben, bislang waren drei ausreichend. Neu erwähnt wird hier zudem die Kirchenverwaltung, die die Aufgabe hat, die Mitglieder des Landesvorstands bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
Die Aufgaben des Landesvorstands sind in der neuen Verfassung konkreter benannt. Dabei wird beispielsweise bezüglich der Finanzgeschäfte auf die Anlagerichtlinie der Kirche verwiesen. Grundlage für die Arbeit des Landesvorstands ist eine Geschäftsordnung, die laut des neuen Absatzes 6 von der Landesversammlung zu genehmigen ist.
Klare Kompetenzen für Bezirksapostel
Neu eingefügt in die Verfassung wurde Artikel 8. Er regelt die „Vertretung durch den Bezirksapostel“, ist inhaltlich jedoch nicht neu: „Der Bezirksapostel ist alleinvertretungsberechtigt. Er vertritt die Neuapostolische Kirche Westdeutschland gerichtlich und außergerichtlich. Er kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Vertreter beauftragen, Vollmachten erteilen und widerrufen.“
Bislang stand dieser Abschnitt im gleichen Wortlaut unter Artikel 6 „Landesvorstand“.
Amtsvollmacht und -auftrag
Komplett überarbeitet wurde Artikel 9 der Verfassung, der sich den kirchlichen Amtsträgern widmet. Er wurde an die wesentlichen Inhalte des neuen Amtsverständnisses der Kirche angepasst.
Unterschieden wird textlich beispielsweise zwischen Amtsvollmacht und Amtsauftrag: „Die Amtsvollmacht wird durch die Ordination verliehen. Mit dem Amtsauftrag werden dem Amtsträger das Recht und die Pflicht übertragen, seinen Dienst in der ihm übertragenen Amtsvollmacht in einem räumlich und zeitlich festgelegten Rahmen zu verrichten.“
Die weiteren Dienste
Der neu eingeführte Artikel 10 „Wahrnehmung weiterer Dienste in der Kirche“ widmet sich den Beauftragungen und Ernennungen nach dem neuen Amtsverständnis. In Artikel 11 „Neufassung: Grundsätze für die Übernahme von Ämtern und Diensten“ werden die vorgehenden Ausführungen vertieft. So wird auf die Schweigepflicht Bezug genommen sowie auf die Weisungen des Stammapostels, der Apostel sowie der Beauftragten verwiesen.
In den weiteren Artikeln gab es meist nur redaktionelle beziehungsweise sprachliche Anpassungen. So wurde beispielsweise der Begriff „Wohlfahrtspflege“ aus Artikel 2 durch „soziales Engagement“ ersetzt. Die Landesversammlung stellt den Jahresabschluss fest (Artikel 7, Absatz 3, Punkt a), statt allgemein über ihn zu beschließen.
Verfassung wird bei Versiegelung anerkannt
Die neue Verfassung steht als Download zur Verfügung. Wer durch das Sakrament der Heiligen Versiegelung Mitglied der Neuapostolischen Kirche wird, anerkennt mit seiner Unterschrift neben dem Glaubensbekenntnis auch die Verfassung der Kirche.
7. Dezember 2017 - Verfassungsentwurf der neuen Gebietskirche Westdeutschland verabschiedet
7. Dezember 2017
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