NRW/Oberhausen. Zum letzten Mal tagte am Donnerstag, den 9. November 2017 die Landesversammlung der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen. Zentraler Punkt auf der Tagesordnung: Der Beschluss über den Zusammenschluss mit der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland.
„Es ist ein historischer Schritt, den wir heute tun“, sagte Bezirksapostel Rainer Storck, Leiter der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen, zur Eröffnung der zweiten Landesversammlung des Jahres und der letzten Tagung dieses Gremiums in der Geschichte der Gebietskirche Nordrhein-Westfalen. Zu diesem Anlass waren die Apostel, Bischöfe und Bezirksvorsteher des Landes in den Veranstaltungssaal der kirchennahen Einrichtung „Gute Hoffnung“ in Oberhausen-Sterkrade gekommen.
Neue Satzung als Entwurf verabschiedet
Rechtliche Grundlage für den Zusammenschluss der beiden Gebietskirchen ist die neue Verfassung. Diese wurde bereits als Entwurf bei der letzten Landesversammlung im Juli 2017 vorgestellt. Seitdem flossen noch kleinere Änderungen ein, unter anderem Begriffe aus dem vor wenigen Tagen veröffentlichten Grundsätzen zum Amtsverständnis der Neuapostolischen Kirche. Die Kirche wurde dabei durch einen Fachanwalt beraten, der an der Tagung teilnahm und für Fragen zur Verfügung stand.
Eberhard Dodt, Leiter der Kirchenverwaltung in Dortmund, berichtete den Mitgliedern der Landesversammlung zudem von Gesprächen mit den zuständigen Ministerien. Die Kirche hatte sich mit Vertretern aus den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen getroffen, um über das Vorhaben zu sprechen. Alleiniger Ansprechpartner in Bezug auf die Körperschaftsrechte wird die Staatskanzlei in Düsseldorf, da die neue Gebietskirche Westdeutschland ihren Sitz in Dortmund haben wird.
Beschlussvorschlag mit fünf Punkten
Im Anschluss stimmte die Landesversammlung über einen Beschlussvorschlag des Landesvorstands ab. Dieser bestand aus mehreren Punkten:
1. Die Landesversammlung der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen beschließt auf der Grundlage der im Entwurf vorliegenden Verfassung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland, die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen mit Wirkung zum 31. Dezember 2017, 24 Uhr/1. Januar 2018, 0 Uhr mit der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – mit Sitz in Dortmund zusammenzuschließen.
2. Der Beschluss über den Zusammenschluss wird unter der Bedingung der entsprechenden Beschlussfassung durch die Landesversammlung der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland und der schriftlichen Mitteilung dieses Beschlusses durch den Bezirksapostel der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland an den Bezirksapostel der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen bis zum 30. November 2017 gefasst.
3. Mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Zusammenschlusses geht das gesamte Vermögen der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen einschließlich aller Rechte und Pflichten sowie aller Arbeitsverhältnisse im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Neuapostolische Kirche Westdeutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – über.
4. Der Landesvorstand wird von der Landesversammlung beauftragt und bevollmächtigt, in Abstimmung mit dem Bezirksapostel alle für den Zusammenschluss zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts - notwendigen Schritte und Rechtshandlungen vorzunehmen.
5. Ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Zusammenschlusses bis zur Verabschiedung der Verfassung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland durch die neu konstituierte Landesversammlung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland soll der vorliegende Entwurf dieser Verfassung gelten.
Die Beschlussvorlage wurde von den Aposteln, Bischöfen und Bezirksvorstehern der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen einstimmig ohne Enthaltung angenommen.
Zustimmung des Stammapostels erforderlich
Der Beschluss über den Zusammenschluss zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der schriftlichen Zustimmung des Stammapostels – so sieht es Artikel 7 Nummer 6 der Verfassung der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen vor. Diese muss der internationale Kirchenleiter bis Jahresende erteilen.
Zudem nahm die Landesversammlung mit dem Fusionsbeschluss zustimmend zur Kenntnis, dass Stammapostel Jean-Luc Schneider den Leiter der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen, Bezirksapostel Rainer Storck, mit Wirkung zum 1. Januar 2018 zum Kirchenpräsidenten der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland berufen wird.
Neue Landesversammlung tagt im Januar
Die neue Verfassung gilt übergangsweise bereits ab dem 1. Januar 2018. Bei der geplanten ersten Landesversammlung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland am 27. Januar 2018 wird dann die Verfassung final verabschiedet werden.
Die neue Landesversammlung wird im nächsten Jahr auch über die Jahresabschlüsse 2017 der beiden Gebietskirchen Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland und Nordrhein-Westfalen beschließen, da die bisherigen Organe dann nicht mehr existieren.
Weitere Themen besprochen
Bezirksapostel Storck bedankte sich für die Zustimmung der Landesversammlung. Er sei sehr gespannt auf die neue Zeit, auch wenn der größere Arbeitsbereich für ihn mit höherem Aufwand verbunden sei. Gleichzeitig dankte er auch für die Bereitschaft, künftig größere Entfernungen zu den Landesversammlungen zurückzulegen.
Auf der Tagesordnung der zweiten Landesversammlung des Jahres standen noch weitere seelsorgerische und organisatorische Themen, unter anderem zur Kirchenstrategie und zur Delegation kirchlicher Aufgaben.
9. November 2017 - Landesversammlung stimmt einstimmig für Zusammenschluss der Gebietskirchen Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland mit Nordrhein-Westfalen
9. November 2017
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