NRW/Dortmund Die anstehende Zusammenlegung der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland mit der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen muss auch rechtlich vorbereitet werden. Die Landesversammlung bereitete mit einem Beschluss am 29. Juni 2017 dafür den Weg.
Mit der Einladung zur ersten Landesversammlung des Jahres hatten die Mitglieder der Landesversammlung den Entwurf der Verfassung der 2018 entstehenden Neuapostolischen Kirche Westdeutschland zur Information erhalten. Dieser war in den letzten Monaten auf Basis der bestehenden Satzungen der beiden Gebietskirchen sowie der neuen Satzung der Neuapostolischen Kirche Nord- und Ostdeutschland in den Kirchenverwaltungen mit juristischer Unterstützung erarbeitet worden.
Schnell zusammenwachsen
Bezirksapostel Storck berichtete einführend von den sehr positiven Gesprächen mit den Gremien der Nachbargebietskirche. „Es fühlt sich an wie ein natürliches Zusammenwachsen“, schilderte er seine Eindrücke. Gleichzeitig müsste die Fusion aber auch rechtlich vorbereitet werden. Ziel sei es, so schnell wie möglich zu einer Körperschaft zusammenzuwachsen.
Ansonsten müsste es getrennte Landesvorstandssitzungen, Budgetbesprechungen, Haushalte und Jahresabschlüsse. Diesen Mehraufwand – auch für die Kirchenverwaltung – wolle man vermeiden, weshalb ein Zusammenschluss für den 1. Januar 2018 vorgesehen ist (wir berichteten).
Fusionsbeschluss im November
Eberhard Dodt, Leiter der Kirchenverwaltung in Dortmund, stellt im Folgenden wesentliche Änderungen der Verfassung und die nächsten Schritte des Fusionsprozesses vor. So ist vorgesehen, den Fusionsbeschluss im November 2017 in den Landesversammlungen beider Gebietskirchen zu treffen. Die neue Verfassung soll dann bei einer ersten Landesversammlung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland K. d. ö. R. am 27. Januar 2018 in Kassel in Kraft gesetzt werden.
Bis dahin wird der Entwurf der Verfassung weiter mit den kirchlichen Gremien abgestimmt und zum anderen den zuständigen Behörden und Landesregierungen vorgestellt. Gehört werden im Prozess auch Juristen und Wirtschaftsprüfer. Am Ende wird die Verfassung gemäß der Statuten der Neuapostolischen Kirche International dem Stammapostel zur Zustimmung vorgelegt. Dazu erteilte die Landesversammlung der Kirchenverwaltung das notwendige Mandat.
Inhaltlich sind im Neuentwurf der Verfassung Präzisierungen in den Aufgabenbeschreibungen der Gremien der Kirche vorgesehen. Zudem soll auch die Kirchenverwaltung erwähnt werden und somit einen offiziellen Status erhalten. Anmerkungen von Delegierten der Landesversammlung sollen noch in die Beratungen aufgenommen werden.
Zustimmung durch die Landesversammlung
Auf Vorschlag der Verwaltungsleitung nahmen die Delegierten der Landesversammlung bei der abschließenden Abstimmung einstimmig bei einer Enthaltung den Entwurf der Verfassung sowie den Bericht über das beabsichtigte Vorgehen zustimmend zur Kenntnis.
„Heute haben wir rechtlich die ersten konkreten Schritte eingeleitet“, zeigte sich Bezirksapostel Storck abschließend zufrieden und dankte den Bezirksvorstehern für ihre wohlwollende Unterstützung.
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