Bezirksapostelversammlung ↑
Der Bezirksapostelversammlung gehören der amtierende Stammapostel sowie alle im aktiven Dienst stehenden Bezirksapostel und Bezirksapostelhelfer an. Sie tritt auf Einladung und unter Vorsitz des Stammapostels jährlich mindestens zweimal zu ordentlichen oder auf Antrag von mindestens zwei Dritteln ihrer Mitglieder zu außerordentlichen Sitzungen zusammen. Wahlsitzungen finden statt, sofern die Wahl des Stammapostels notwendig ist.
Die Bezirksapostelversammlung berät und unterstützt den Stammapostel in allen kirchlichen Angelegenheiten und trägt zusammen mit ihm die Verantwortung für die Einheit aller Gebietskirchen. Zur ihren Aufgaben gehört es, über vom Stammapostel, den Bezirksaposteln oder den Arbeits- und Projektgruppen vorgetragene Angelegenheiten zu beraten und zu beschließen, Regelungen und Weisungen in Angelegenheiten der Gesamtkirche zu erlassen.
Wenn mindestens drei Viertel der Mitglieder anwesend oder rechtswirksam vertreten sind, ist die Bezirksapostelversammlung beschlussfähig. Die Bezirksapostel und die Helfer können sich durch ein anderes Mitglied der NAKI mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Beschlüsse werden mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder gefasst; sofern kein Mitglied die Beratung verlangt, können Beschlüsse auch auf dem Zirkularweg getroffen werden. Die Beschlüsse sind, vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Bestimmungen, für alle Gebietskirchen und ihre Organe verbindlich.
Apostelversammlung ↑
Die Apostelversammlung setzt sich aus dem Stammapostel, den Bezirksaposteln, den Bezirksapostelhelfern und allen Aposteln zusammen. Sie tagt auf Einladung des Stammapostels zu ordentlichen und auf Antrag von mindestens zwei Dritteln ihrer Mitglieder zu außerordentlichen Sitzungen. Die Apostelversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel ihrer Mitglieder anwesend oder rechtswirksam vertreten sind. Jedes Mitglied kann höchstens fünf, der Stammapostel auch mehr Mitglieder mit schriftlicher Vollmacht vertreten. Beschlüsse werden mit Dreiviertelmehrheit gefasst. In Wahlsitzungen, die vom dienstältesten Bezirksapostel einberufen und geleitet werden, bedarf es zur Beschlussfähigkeit der Anwesenheit oder Vertretung von zwei Dritteln der Mitglieder. Die geheime Wahl des Stammapostels gilt als vollzogen, wenn sich eine Dreiviertelmehrheit auf einen Nachfolger einigen konnte. Aus juristischen Gründen und in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften enthalten die Statuten NAKI auch ein Verfahren zur Abwahl des Stammapostels.
Koordinationsgruppe (KG) ↑
Damit die Gruppen effizient und zielgerichtet arbeiten, ist eine Koordinationsgruppe eingerichtet, die direkt dem Stammapostel unterstellt ist. Sie setzt sich aus drei Bezirksaposteln oder Bezirksapostelhelfern, welche jeweils für sechs Jahre in der Gruppe tätig sind, und einem Projektmanager zusammen. Sie begleiten nicht nur lenkend die Arbeit der Gruppen, sondern sorgen auch dafür, dass dem Stammapostel fertige bzw. schlüssige Arbeitsergebnisse vorgelegt werden. Nach Begutachtung durch den Stammapostel beraten die Bezirksapostel über Inhalt und Umsetzung der erarbeiteten Themen. Danach fasst der Stammapostel zusammen mit den Bezirksaposteln einen Beschluss.
Dank der Projektgruppenarbeit konnte eine Reihe neuer Lehrwerke erstellt werden. Auch auf vielen anderen Gebieten wurden wichtige Ergebnisse erzielt.
Projekt- und Arbeitsgruppen ↑
Zur Abklärung von Glaubens- und Zeitfragen, zur Erarbeitung von Lehrmitteln und Unterrichtsstoff, zur Vereinheitlichung des Musikwesens und zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe hat der Stammapostel Projekt- und Arbeitsgruppen eingesetzt, in die fachkundige Brüder und Schwestern berufen sind. Die Gremien sind keine "Beschlussbehörde" der Kirche; sie haben vielmehr rein unterstützenden und beratenden Charakter. Ihre Tätigkeit ist begrenzt auf das zu bearbeitende Thema.
Wie die Verwaltung der Neuapostolischen Kirche International arbeiten auch die Projektgruppen mit Projekt-Management-Methoden. Der Stammapostel entscheidet – meist in Abstimmung mit der Bezirksapostelversammlung – über Bildung und Auflösung, über Auftrag und Besetzung der Projekt- und Arbeitsgruppen sowie deren Kostenrahmen. In der Auftragsdefinition sind die Erwartungen an das zu erarbeitende Produkt, die Zielgruppe, die Terminvorgabe und der Budgetrahmen festgelegt. Bei umfangreichen Projekten und Aufträgen können Untergruppen gebildet werden. Bei fachspezifischen Aufgaben werden Sachverständige zugezogen.
Eine Projektgruppe setzt sich aus dem Vorsitzenden, dem Projektmanager und weiteren Mitgliedern zusammen. Damit die weltweiten kirchlichen Belange Berücksichtigung finden, wird darauf geachtet, dass auch höhere Amtsträger aus verschiedenen Ländern im Gremium vertreten sind. Im übrigen gehören der Gruppe Geschwister an, die die nötige Sach- und Fachkompetenz besitzen, um den Auftrag zu erfüllen. Der Vorsitzende vertritt die Gruppe nach außen: er ist der Koordinationsgruppe bzw. dem Stammapostel gegenüber für die Auftragserfüllung verantwortlich. Der Projektmanager ist für das Erreichen des Projektzieles in organisatorischer, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht zuständig; er organisiert die Arbeitsabläufe.