In der Notverordnung hieß es abschließend: Von dieser Anordnung sind nur die Apostel, Bischöfe und Bezirksältesten in sachlicher Form, aber unverzüglich, in vertraulichen Gesprächen zu unterrichten, die alsdann - jedoch erst in akuten Fällen - alle Vorsteher von dem Inhalt dieser Anordnungen in Kenntnis setzen und zur Einhaltung verpflichten.
Da im nächsten Jahrzehnt trotz des kalten Krieges kein weltweiter Notfall eintrat, sind diese Anordnungen wohl auf den genannten kleinen Kreis beschränkt geblieben. Dass etwas konkret unternommen wurde, ist uns nur von Bezirksapostel Rockenfelder für Hessen bekannt.
Bezirksapostel Rockenfelder hatte Angst vor einer Invasion aus dem Osten. Naheliegend war ihm, dass dann Fernheizungen gekappt würden und evtl. die Kohleversorgung nicht mehr zum Heizen der Kirchen ausreichen könnte. Deshalb erhielten alle Kirchengebäude Kohleöfen – die Kohle war anders als Öl und Gas eine heimische Energieart – und ausreichend Brennstoff, so dass ein Winter überdauert werden konnte.
Zum anderen stattete er die Bezirksvorsteher mit versiegelten Briefumschlägen aus, die nur im Notfall zu öffnen waren und als „Notgroschen“ bezeichnet wurden. Darin enthalten waren Geldbeträge nach der Größe des Bezirkes in Schweizer Franken. Für die Gebietskirche legte er in der Schweiz in größerem Maße Geldbeträge in Sachwerten wie Gold und Diamanten an und auch in Schweizer Franken. Das war tatsächlich Vorsorge auf einer soliden Basis.
Unter seinem Nachfolger Bezirksapostel Saur neigte sich der „kalte Krieg“ seinem Ende zu und die Sorge um einen weltweiten nicht mehr überschaubaren Konflikt oder Krieg verlor ihren Schrecken. So wurden die angelegten Werte aus der Schweiz zurückgeholt und die Umschläge von den Bezirksvorstehern wieder eingezogen.
Damit hatte diese Episode in der NAK-Geschichte ihr Ende gefunden.
4. Februar 2020
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