Kirchenbuch Typ 1 (1895 - 1905) ↑
Format: Breite 27,5 cm; Hohe 42 cm); im Einsatz 1895 bis 1908 (
Kirchenbuch Typ 2 (1905 -1918) ↑
Format: Breite 28 cm; Hohe 29 cm) (fast quadratisches Format); im Einsatz von 1908 bis ca. 1916
Kirchenbuch Typ 3 (1918 - 1945) ↑
Format Breite 31,5 cm; Hohe 42 cm, DIN A3-ähnliches Format
Kirchenbuch Typ 4 (1946- 2000) ↑
Format: A4 Breite 21, 0 cm Höhe 30,7 cm.
Taufregister ↑
Da die Heilige Taufe regelmäßig vor der Heiligen Versiegelung stattfindet, bestand die Notwendigkeit die Taufereignisse in einem besonderen Verzeichnis, dem Taufregister, festzuhalten. Mit der Heiligen Versiegelung wurden auch die Taufdaten ins Kirchenbuch übernommen.
Auszufüllende Felder
Wichtiger Hinweis
Das Taufwort und der Taufende werden im Taufregister nicht festgehalten sondern nur in der Taufurkunde vermerkt, die die Eltern erhalten (z.B. Hausstandsbuch). Kopien sind hierzu nicht im Besitz der Neuapostolischen Kirche. Daher können hierzu auch keine Auskünfte erteilt werden.
Personalienkarten Typ 1 ↑
Neben den Eintragungen im Kirchenbuch und Taufregister wurde zu jedem Mitglied auch eine Personalkarte angelegt. Diese Karte wird vom Mitglied unterschrrieben und ist gewissermaßen das "Kirchenbuch on Tour". Bei einem Gemeindewechsel wurde das Mitglied im Kirchenbuch ausgetragen und das Personalienblatt an die neu zuständige Gemeinde gesandt. Anhand der Angaben auf der Personalienkarte erfolgte dort dann der Eintrag ins Kirchenbuch.
Dieses Verfahren war notwendig, weil die Neuapostolische Kirche von den Einwohnermeldeämtern keine Mitgliederlisten erhält.
Der Typ 1 war bis Ende des Zweiten Weltkriegs in Gebrauch und etwas größer als DIN A4.
Peronalkarten Typ 2 ↑
Der Typ 2 kam ab den 50er Jahren in Gebrauch. Er hatte eine Größe DIN A 5 und war quer beschriftet.
Mehrfach hat die Kirchenletung dazu aufegrufen, die Karten vom Typ 2 durch neue zu ersetzen
Elektronische Mitgliederdatenverwaltung (MDV) ↑
Im Jahre 1999 wurden die Kirchenbücher und Taufregister durch ein elektronisches Verfahren, die Mitgliederdatenverwaltung (MDV), ersetzt.
Aufgenommen wurden aber nur die lebenden Mitglieder, so dass hinsichtlich der Auskunftsverpflichtung die Kirchenbücher und Taufregister archiviert werden mussten. Lediglich die Personalkarten wurden bei Umzügen in eine andere Gemeinde nicht mehr versendet, sondern ein elektronischer Datensatz weitergeleitet. Die Personalienkarte mit der Unterschrift des Mitglieds verbleibt also dauerhaft in der Gemeinde, in der das Mitglied zum Zeitpunkt der Einführung der MDV gemeldet war.